Institutionelle Beziehungen
1986 nahmen Spanien und Israel offiziell diplomatische Beziehungen auf und eröffneten eine neue Etappe ihrer institutionellen Bindungen. Vier Jahre später, 1990, erhielten die sephardischen Gemeinden der Welt den Prinz-von-Asturien-Preis für Eintracht, in Anerkennung dessen, dass sie Jahrhunderte lang ihr kulturelles, sprachliches und historisches Erbe hispanischen Ursprungs bewahrt hatten.
1992, im Einklang mit dem fünfhundertsten Jahrestag der Vertreibung der Juden aus den hispanischen Königreichen, lief das Programm Sefarad 92, begleitet von zahlreichen kulturellen und akademischen Initiativen.
2015 verabschiedete Spanien das Gesetz 12/2015, das ein außerordentliches Verfahren schuf, das Sepharden spanischer Herkunft erlaubt, die spanische Staatsangehörigkeit zu beantragen — mit Nachweis ihrer sephardischen Herkunft und einer besonderen Verbindung zu Spanien, ohne zuvor im Land wohnen zu müssen. Das Gesetz gestattete ihnen zudem, ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
Die Frist für Neuanträge über diesen außerordentlichen Weg lief am 1. Oktober 2019 aus. In den Jahren 2020 und 2021 wurde die Prüfung der bereits eingereichten Akten verschärft und die dokumentarischen Anforderungen strenger angewandt, was zu einem deutlichen Anstieg der Ablehnungen führte. Diese Wende betraf vor allem den Nachweis der sephardischen Abstammung, die vorgelegte Dokumentation und die Verbindung zu Spanien.
Zurzeit werden nach dem außerordentlichen Verfahren des Gesetzes 12/2015 keine Neuanträge mehr angenommen. Das Código Civil hält jedoch einen eigenen Weg für Sepharden offen: Sie können die spanische Staatsangehörigkeit nach zwei Jahren legalen, ununterbrochenen und der Antragstellung unmittelbar vorausgehenden Wohnsitzes in Spanien beantragen — gegenüber den sonst üblichen zehn Jahren.
Auf lokaler Ebene begann Sevilla, das von 2012 bis 2016 dem Netz Red de Juderías de España–Caminos de Sefarad angehört hatte, 2025 sein Wiedereintrittsverfahren. Nach bestandener technischer Bewertung wurde die Aufnahme im Dezember 2025 genehmigt, und seit dem 1. Januar 2026 ist Sevilla wieder Vollmitglied des Netzes — als Verstärkung seines Einsatzes für Erforschung, Bewahrung und Verbreitung seines jüdischen und sephardischen Erbes.